Eisenbahnmuseum Leipzig

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES EISENBAHNMUSEUM LEIPZIG

Verein Eisenbahnmuseum Bayerischer Bahnhof zu Leipzig e.V. für den Betrieb des Sonderreiseverkehrs
Leistungen

Der Verein Eisenbahnmuseum Bayerischer Bahnhof zu Leipzig e.V. (EMBB) veranstaltet Fahrten zur Vorführung historischer Fahrzeuge im musealen Betriebseinsatz.

Abschluss des Vertrages

Mit dem verbindlichen Bestellen der Fahrkarte auf der Internetseite www.dampfbahnmuseum.de oder am Telefon ist die Anmeldung des Fahrtteilnehmers angenommen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Fahrtteilnehmer sich mit den Angebotsbedingungen einverstanden erklärt und die Bestellung innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird.

Entgelt

Kinder nehmen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenlos an der Fahrt teil. Für Kinder im Alter von 6 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird eine Ermäßigung zum regulären Entgelt entsprechend der Fahrtausschreibung gewährt.

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.

Kinderwagen können in den historischen Fahrzeugen nur in begrenzter Anzahl befördert werden.

Mindestteilnehmerzahl

Fahrten werden nur durchgeführt, wenn eine Kostendeckung erreicht ist.

Leistungs- und Entgeltänderung, Rücktritt durch den EMBB e.V.

Wegen der Einmaligkeit der historischen Fahrzeuge und wegen anderer, durch den EMBB e.V. nicht zu vertretender Ereignisse können sich auch nach Vertragsabschluss, Abweichungen vom geplanten Fahrtverlauf in Bezug auf Fahrzeuge, Fahrtstrecken, Haltbahnhöfe und Fahrzeiten ergeben. Der EMBB e.V. wird sich bemühen, die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Soweit die Beeinträchtigungen nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes.

Der EMBB e.V. behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusagen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die der EMBB e.V. nicht beeinflussen kann. In diesem Fall wird das bereits entrichtete Entgelt des Fahrtteilnehmers auf ein ihm zu benennendes Bankkonto zurückerstattet.

Rücktritt durch den Fahrtteilnehmer

Der Kunde kann vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Schriftform genügt die Rücknahme per Email an bestellung@dampfbahnmuseum.de.

Der EMBB e.V. hat bei Rücktritt Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Diese beträgt je Person:

ab 8. Tag bis 1. Tag vor Fahrtantritt 50% des Entgeltes

am Fahrtag 100% des Entgeltes.

Gewährleistung und Haftung

Der EMBB e.V. haftet im Rahmen der gesetzlich geltenden Bestimmungen dafür, dass seine Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Beanstandungen sind unverzüglich dem Fahrtleiter vor Ort vorzutragen.

Die Haftung des EMBB e.V. ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des zweifachen Fahrtentgeltes beschränkt, soweit ein Schaden des Fahrtteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Historische Fahrzeuge können bauartbedingt schmutzbehaftet sein (z.B Öl, Fette, Ruß usw.)

Dampflokomotiven beziehen ihre Kräfte aus Feuer, Wasser und Kohle. Es kann deshalb zu Verschmutzungen an Körper und Sachen von Fahrgästen sowie in der Nähe befindlichen Personen kommen. Für diese Verschmutzungen wird keine Haftung übernommen.

Die Teilnahme an Fotohalten auf der freien Strecke erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer hat hierbei die besonderen Gegebenheiten und die entsprechenden Hinweise des Zugpersonals zu beachten. Schäden, die sich der Fahrtteilnehmer während der Teilnahme an Fotohalten auf freier Strecke zuzieht, sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

Fahrtteilnehmer haben sich bei der Benutzung der Fahrzeuge und Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es Ordnung und Sicherheit des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Den Anweisungen der Zugbegleiter ist Folge zu leisten.

Fahrtteilnehmern ist insbesondere untersagt:

-Die Türen während der Fahrt und außerhalb von Bahnhöfen eigenmächtig zu öffnen,

-Gegenstände aus den Wagen zu werfen oder hinausragen zu lassen,

-während der Fahrt auf- oder abzuspringen,

-Fahrzeuge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu beschädigen oder über das normale Maß hinaus zu verschmutzen.

Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt ihren Begleitern.

Bei Zuwiderhandlungen behält sich der EMBB e.V. Schadenersatzforderungen vor. Personen, die gegen diese Pflichten verstoßen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. In diesem Falle bestehen kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrtentgeltes und keine weiteren Schadensersatzansprüche.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Fahrtteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Rauchverbot

In den Sonderzügen besteht Rauchverbot. Im Übrigen gelten die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der Länder. Etwaige von dieser Regelung abweichende Beschriftungen an und in den Fahrzeugen haben ausschließlich historischen Wert und sind ohne rechtliche Bedeutung.

Fundsachen

Von Fahrtteilnehmern im Zug gefundene Sachen sind beim Zugbegleitpersonal abzugeben. Ein Anspruch auf Finderlohn kann gegen den EMBB e.V. nicht geltend gemacht werden. Fahrtteilnehmer, die im Sonderzug Sachen verloren haben, wenden sich bitte umgehend an das Zugbegleitpersonal oder das Eisenbahnmuseum Leipzig. Gefundene Sachen werden dem Eigentümer, soweit bekannt, ausgehändigt. Für den Zustand von Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Gefundene Sachen werden vom EMBB e.V. aufbewahrt und können innerhalb einer angemessenen Frist beim EMBB e.V. abgeholt werden.

Ergänzende Regelungen

Der EMBB kann für bestimmte Veranstaltungen ergänzende Bestimmungen ausgeben. Diese werden gesondert bekannt gemacht und dem Veranstaltungsteilnehmer bei Vertragsabschluss übermittelt.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand des EMBB e.V. ist Leipzig.

Leipzig, 01. Februar 2014

Vereinsvorsitzender: Reinhard Wieling

Kassierer: Marco Franke

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